Allgemeine Geschäftsbedingungen KUK Electronic AG, Schweiz
Metaalunievoorwaarden Wijdeven Inductive Solutions, Niederlande
AGB KUK Electronic AG, Schweiz
Allgemeines / Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen der Lieferantin KUK Electronic AG (CHE-106.656.470), nachfolgend KUK genannt, und dem Besteller. Mit dem Absenden einer Bestellung an KUK gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Besteller akzeptiert und gehen allfälligen anderen Abmachungen wie beispielsweise Einkaufsbedingungen vor. Gegenseitige Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Vorrangregelung
Bei fehlenden Angaben in den Kundenunterlagen und/oder Widersprüchen gilt die folgende Reihenfolge:
- Individuelle schriftliche Abreden
- Allgemeine Kauf- und Lieferbedingungen KUK
- Verkaufs- und Lieferbedingungen KUK
- Auftrag des Bestellers
- Technische Lieferbedingungen Kunden
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KUK gehen in jedem Fall anderen im Widerspruch dazu stehenden Bestimmungen vor.
Offerten / Anträge
Die Offerten sind zeitlich befristet gemäss gesetzlichen Regeln oder den besonderen Angaben auf dem Angebot. Für die Auftragserteilung mit KUK wird Schriftform vereinbart. Der Auftrag gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Bei Annulation von Bestellungen werden die angefallenen Aufwände in Rechnung gestellt.
Preise
Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt. und ab Werk. Ergeben sich im Laufe der Beschaffungszeit wesentliche Erhöhungen der Beschaffungskosten (fiskalische Belastung, Zoll, Transportkosten, starke Währungsschwankungen oder ähnliches), behält sich KUK eine Preisanpassung vor. Diese Preisanpassung würde entsprechend ausgewiesen.
Zahlungsbedingungen
Die Faktura ist netto innert 30 Tagen zahlbar. Die vereinbarten Zahlungstermine sind vom Besteller auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme aus Gründen, welche KUK nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Ein Verrechnungsrecht des Bestellers wird wegbedungen. Ist der Besteller mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand, so ist KUK ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, die Fabrikation zu sistieren oder versandbereite Lieferungen zurückzubehalten. Vom vereinbarten Fälligkeitstermin an schuldet der Besteller einen Verzugszins, der 4% über dem bei Fälligkeit geltenden SARON-Zinssatz der vertraglichen Referenzwährung liegt. Ist der Besteller mit einer Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen im Rückstand, so wird der ganze Restbetrag sofort fällig.
Datenschutz
KUK ist berechtigt, im Rahmen der Angebots- und Bestellungsausführung persönlichkeitsbezogene Daten zu bearbeiten. Der Besteller nimmt Kenntnis, dass KUK zum Zwecke der Auftragsabwicklung solche Daten auch Dritten zugänglich machen und aufbewahren kann.
Schutzrechte / technische Unterlagen
Sämtliche Rechte und technische Unterlagen, welche während des Fertigungsprozesses entstehen, bleiben ausschließliches Eigentum der KUK.
Lieferfrist
Lieferfristen sind unverbindlich und basieren auf den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Offerte. Lieferfristen laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an, bis die Lieferung KUK verlässt. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse können sich Lieferfristen verlängern. Ein Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag; zudem ergeben sich für den Besteller daraus keine Ansprüche auf Schadenersatz.
Unentgeltliche Beratung
Eine allfällige unentgeltliche Beratung erfolgt ausserhalb jeglicher Verpflichtungen. KUK übernimmt für die Beratung, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit, keinerlei Haftung.
Erfüllung des Auftrages
Die Lieferung ist erfüllt und Nutzen und Gefahren gehen an den Besteller über, wenn die Lieferung die Räumlichkeiten von KUK verlässt. Dies gilt auch, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche KUK nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
Prüfung und Mängelrüge
Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf allfällige Mängel zu überprüfen und solche KUK in einer schriftlichen Mängelrüge anzuzeigen. Danach gilt die Lieferung als akzeptiert. Das Risiko einer reduzierten Wareneingangsprüfung geht zur Lasten des Bestellers. Versteckte Mängel sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vom Akzept ausgenommen. Der Frachtführer ist durch den Besteller anzuweisen, sofort ein Protokoll aufzunehmen, welches der KUK unverzüglich zuzustellen ist. Der Besteller ist sodann verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich auf ihre Funktion zu überprüfen. Allfällige Mängel eines Liefergegenstands sind der KUK sofort, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der betreffenden Lieferung schriftlich und unter Angabe des festgestellten Mangels anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der fünftägigen Untersuchungsfrist nicht entdeckt werden können (versteckte Mängel), sind der KUK sofort nach deren Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
Gewährleistung
KUK übernimmt auf die erbrachten Leistungen eine Garantie von einem Jahr ab Lieferdatum. Es wird eine fristgerechte Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller für die Garantie vorausgesetzt. Die Garantie umfasst die Instandstellung der Mängel oder den Ersatz der erbrachten Leistungen (wenn Komponenten noch erhältlich sind). Bei unsachgemässer Behandlung oder bei unsachgemässen Reparaturbemühungen des Bestellers erlischt die Garantie. Ausdrücklich wegbedungen werden Schadenersatzforderungen, die durch den Gebrauch oder durch Mängel der Lieferung begründet werden. KUK verpflichtet sich, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, auszubessern oder zu ersetzen. Das Recht auf Wandelung oder Minderung sowie die Geltendmachung von Schadenersatz ist ausgeschlossen. Sofern eine Lieferung trotz Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung noch mit Mängeln behaftet ist, kann KUK die mangelhafte Lieferung gegen Rückgabe der empfangenen Zahlungen zurücknehmen. Durch geltend gemachte Mängel wird die Zahlungspflicht des Bestellers nicht beeinflusst. Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KUK gestattet. Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Bestellers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen in keinem Fall vertragliche oder deliktische Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden irgendwelcher Art.
Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften respektive gelieferten Sachen behält sich KUK bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum vor. Ist der Besteller in Verzug, kann KUK die Güter, gemäss gesetzlicher Bestimmungen, zurücknehmen. Der Besteller ermächtigt KUK, die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern oder Büchern vorzunehmen und verpflichtet sich, alle verlangten Unterschriften beizubringen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Zweck weitestgehend erreicht wird.
Änderungen, Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen betreffen, ist der ausschliessliche Gerichtsstand immer der eingetragene Geschäftssitz der KUK Electronic AG in Appenzell, Schweiz.
Appenzell, 01.01.2025