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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr zwischen KUK Electronic AG (KUK) als Lieferanten und dem Besteller gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, nachstehende Geschäfts- resp. Lieferbedingungen.

2. Offerten / Aufträge

Die Offerten sind zeitlich befristet gemäss gesetzlichen Regeln oder den besonderen Angaben auf dem Angebot. Für die Auftragserteilung wünscht KUK die schriftliche Form. Der Auftrag gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Bei Annulation von Bestellungen werden die angefallenen Aufwände in Rechnung gestellt.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt. und exkl. Werk. Ergeben sich im Laufe der Beschaffungszeit wesentliche Erhöhungen der Beschaffungskosten (fiskalische Belastung, Zoll, Transportkosten, starke Währungsschwankungen oder ähnliches), behält sich KUK eine Preisanpassung vor. Diese Preisanpassung würde entsprechend ausgewiesen. Die Faktura ist netto innert 30 Tagen zahlbar. Ein Verrechnungsrecht des Bestellers wird wegbedungen.

4. Datenschutz

KUK ist berechtigt, im Rahmen der Angebots- und Bestellungsausführung persönlichkeitsbezogene Daten zu bearbeiten. Der Besteller nimmt Kenntnis, dass KUK zum Zwecke der Auftragsabwicklung solche Daten auch Dritten zugänglich machen kann.

5. Lieferfrist

Lieferfristen sind unverbindlich und basieren auf den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Offerte. Lieferfristen laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an bis die Lieferung KUK verlässt. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse können sich Lieferfristen verlängern.

6. Erfüllung des Auftrages

Die Lieferung ist erfüllt und Nutzen und Gefahren gehen an den Besteller über, wenn die Lieferung die Räumlichkeiten von KUK verlässt. Dies gilt auch, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 5 Arbeitstagen auf allfällige Mängel zu überprüfen und allenfalls eine Mängelrüge zu erheben. Danach gilt die Lieferung als akzeptiert (ausgenommen von versteckten Mängel).

7. Garantie

KUK übernimmt auf die erbrachten Leistungen eine Garantie von einem Jahr ab Lieferdatum. Die Garantie umfasst die Instandstellung der Mängel oder den Ersatz (wenn Komponenten noch erhältlich sind). Bei unsachgemässer Behandlung oder bei unsachgemässen Reparaturbemühungen des Bestellers erlischt die Garantie. Ausdrücklich wegbedungen werden Schadenersatzforderungen, die durch den Gebrauch oder durch Mängel der Lieferung begründet werden.

8. Eigentumsvorbehalt

An allen verkauften, resp. gelieferten Sachen behält sich KUK bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum vor. Ist der Besteller in Verzug, kann KUK die Güter, gemäss gesetzlicher Bestimmungen, zurücknehmen.

9. Änderungen, Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-9050 Appenzell.